Vertragsgegenstand zwischen nachfolgend „Auftraggeber" genannt
und
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Mahsun Yilmaz
c/o POSTFLEX PFX-862-502
Emsdettener Straße 10
48268 Greven
nachfolgend „Auftragnehmer" genannt
PRÄAMBEL
Beide Parteien verständigen sich auf eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit.
Zwischen den Parteien wird dazu Folgendes vereinbart:
§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND
Der Auftragnehmer führt sämtliche Leistungen nach dem vereinbarten Dienstleistungsumfang durch
und beachtet hierbei jegliche gesetzliche (insb.Urhebergesetz, Kunsturhebergesetz,
Datenschutzgesetz etc.) Vorgaben des Auftraggebers.
Ist das Bildmaterial mangelhaft, insbesondere aber wenn es nicht den Anforderungen nach diesem
Vertrag entspricht (oder allgemeine technische oder handwerkliche Mängel aufweist), wird der
Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer hiervon innerhalb folgender Frist mitzuteilen:
7 Tage.
Die Parteien verpflichten sich, vertragsrelevante Veränderungen, die mit der Vertragsdurchführung
in Zusammenhang stehen, rechtzeitig anzuzeigen. Der Auftraggeber hat ihm zustehende
Mitwirkungspflichten mit bestem Ermessen zu erfüllen.
§ 2 RECHTE UND PFLICHTEN
Das Bildmaterial soll dem Auftraggeber in folgender Form (in reproduktionsfähiger, druckfähiger
Weise) zur Verfügung gestellt werden: Bereit zum Download.
Vor Ablieferung der Fotografien wird der Auftraggeber die Fotos sichten und insbesondere auf die
Übereinstimmung mit den Anforderungen nach der Anlage überprüfen.
Der Auftragnehmer hat die Bilder bis zu 14 Tage nach dem Shooting abzuliefern.
Falls der Auftragnehmer diese Frist unverschuldet nicht einhält, setzt ihm der Auftraggeber
folgende Nachfrist: 14 Tage. Bei deren Nichteinhaltung durch den Fotografen ist der Auftraggeber
zum Vertragsrücktritt ohne Gegenleistung berechtigt.
Die Abnahme des Bildmaterials sowie die Rechtsfolgen eines Rücktritts
bestimmen sich nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen
Gesetzbuches.
Der Auftragnehmer muss die Leistung nicht höchstpersönlich erbringen und kann sich der
Unterbeauftragung bedienen.
§ 3 RECHTSEINRÄUMUNG
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein exklusives, vollständiges, ausschließliches,
unterlizenzierbares, zeitlich, räumlich und inhaltlich nicht begrenztes, frei übertragbares
Nutzungs- und Verwertungsrecht an den Fotografien ein. Dieses Recht wirkt auf eine
unbestimmte Zeit.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, wenn nicht ausdrücklich besprochen, die erstellten
Fotografien auch vor Veröffentlichung als Referenz für die Kundenakquisition auf seiner
Website und über Social Media zu verwenden. Zusätzlich stellt der Auftraggeber sein Logo
digital, für die Einbindung auf der Website www.mahsunyilmaz.de, zur Verfügung. Diese
Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich und ohne Nennung von Gründen widerrufen
werden. Der Auftraggeber versichert, Inhaber der Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der
Nutzung ergeben, können dem Auftragnehmer nicht zu Last gelegt werden. Der
Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung freigestellt.
Nach erfolgreicher Zusammenarbeit ist der Auftraggeber damit einverstanden, an einem
separaten Termin ein Testimonialvideo für die Website www.mahsunyilmaz.de gemeinsam mit
dem Auftragnehmer aufzunehmen. Dieses wird bei Bedarf als Referenz veröffentlicht.
Die Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer als Urheber zu nennen, soweit dies
angemessen und möglich ist.
§ 4 VERGÜTUNG
Für das zu erbringende Werk erhält der Auftragnehmer eine Festvergütung.
Die Zahlung ist nach Abnahme des Werkes fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Standfotos vom Auftragnehmer zu erwerben. Diese
Standfotos (Fotografien vom Fotoshooting selbst) kann der Auftraggeber für folgenden Zuschlag
erwerben: Nach Absprache
Der Auftragnehmer erhält die Vergütung per Überweisung:
BANK: Comdirect AG
NAME: Mahsun Yilmaz
IBAN: DE10200411110371363300
BIC: COBADEHDXXX
Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Auftraggebers
§ 5 GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Geheimhaltung
vertraulicher Informationen. Der Auftragnehmer wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen,
um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mit "Dritten" sind nicht
Mitarbeiter und Angestellte des Auftragnehmers gemeint. Mitarbeiter und Angestellte sind,
soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur
Geheimhaltung verpflichtet.
"Vertrauliche Informationen" sind alle wirtschaftlichen, technischen, wissenschaftlichen,
patentrechtlichen und anderen internen Informationen des Auftraggebers bezüglich
Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklung, Produktion und Verwendung von
Informationen der Vertragsparteien, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit
dieses Vertrages mitgeteilt werden.
§ 6 VERTRAGSDAUER
Wird der Vertrag vor Abnahme des Werkes durch Rücktritt beendet, hat der Auftragnehmer
keinen Anspruch auf Zahlung der vollständigen Vergütung. Vom vereinbarten Betrag werden
die Kosten abgezogen, die dem Auftragnehmer durch Kündigung des Vertrages erspart bleiben
oder die er durch andere Aufträge erworben hat. Sofern nachfolgend keine abweichenden
Vereinbarungen getroffen sind, liegt die Höhe des Anspruches bei 30% des Gesamtbetrages.
Ein Rücktritt aus wichtigem Grund vor Abnahme ist möglich, wenn
1. der Auftragnehmer die Rechte an den Bildern nicht in vollen Umfang unbelastet übertragen hat,
2. eine Nachbesserung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgt,
3. der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung mehr als 60 Tag
4. im Verzug ist.
§ 7 HAFTUNG
Die Parteien vereinbaren einen Haftungsausschluss. Kein Haftungsausschluss wird für folgende
Situationen vereinbart:
• vorsätzlich verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und
• Rechtsgütern,
• grob fahrlässig verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern,
• für leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
• für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung einer Hauptpflicht aus dem Vertrag (Kardinalpflicht).
Damit sind Verpflichtungen gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertraut und vertrauen darf.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber in einem Streitfall mit Dritten wegen der
Verwendung der Fotografien beizustehen.
Insbesondere wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen, die für
eine Klärung erforderlich sind, unverzüglich zukommen lassen.
§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden, treten an diese Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt
hiervon unberührt.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Parteien schließen die Anwendung des UN-Kaufrechts aus.
• für leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
• für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung einer Hauptpflicht aus dem Vertrag (Kardinalpflicht).
Damit sind Verpflichtungen gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertraut und vertrauen darf.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber in einem Streitfall mit Dritten wegen der
Verwendung der Fotografien beizustehen.
Insbesondere wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen, die für
eine Klärung erforderlich sind, unverzüglich zukommen lassen.
Hiermit verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem
Auftraggeber:
• die Fotografien nicht später als zum vereinbarten Termin fertigzustellen und zu übergeben,
• die Fotografien nicht unberechtigt zu nutzen oder weiterzugeben,
• sich Recht Dritter, die an der Herstellung der Fotografien beteiligt oder darauf abgebildet sind, einräumen zu lassen